Trinkwasser-Hausanschluss

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Auftrag

Ein Grundstück ist bisher nicht durch die SOWAG versorgt, soll dies aber zukünftig werden? Dann ist dies ein Neuanschluss.

Eine Änderung ist beispielweise die Veränderung des Zählerstandortes, die Vergrößerung oder Verkleinerung der Hausanschlussleitung oder der Austausch einer Stahlleitung.

Bei einer Stilllegung ist die Versorgung eines Hauses bzw. Grundstücks ist nicht mehr erforderlich. Dann muss der Anschluss zeitweilig (z. B. für Bauarbeiten) oder endgültig stillgelegt werden. Bei endgültiger Stilllegung ist bei erneutem Versorgungswunsch ein Antrag auf Neuanschluss zu stellen.

Derzeit ist nur die Beantragung von Hausanschluss-Änderungen möglich!

Stilllegung wurd deaktiviert, da der Workflow nicht ausformuliert ist. Dies kann jedoch aktiviert werden indem die Auswahl "Stilllegung" hinzugefügt wird, sobald die Ausarbeitung erfolgt ist.

Verfahrenshinweise und Verfahrensablauf (Neuanschluss)

  1. Sie beantragen eine Stellungnahme (Bauanfrage Trinkwasser-Hausanschluss) über unser Formular "Leitungsauskunft" unter sowag.de. Daraufhin erhalten Sie eine Stellungsnahme zum Trinkwasser-Hausanschluss mit einer Vorgangsnummer sowie einem Link zur Beantragung des Hausanschlusses (dieses Formular vorausgefüllt).

    Sofern Sie noch keine Stellungnahme beantragt haben, müssen Sie dies unter oben genanntem Link tun, da sie nur darüber die Vorgangsnummer Leitungsauskunft erhalten!
     
  2. Sie stellen einen Antrag über dieses Online-Formular in dem wir Ihre Daten für die folgenden Dokumente erfassen. Anhand der angegebenen Vorgangsnummer können wir Ihren Antrag der Stellungnahme zuordnen.
    Wir erstellen die notwendigen Dokumente und senden Ihnen diese auf den gewünschten Weg zu.
     
  3. Sie senden uns die unterzeichneten Dokumente per Post zurück oder laden sie über den Link in der E-Mail hoch.
    Sobald alle Dokumente vollständig vorliegen, setzen sich unsere Mitarbeiter für die Bearbeitung (Ortsbegehung, Abstimmung zur Umsetzung, Angebotserstellung) mit Ihnen in Verbindung.
     
  4. Es erfolgt der Bau des Hausanschlusses nach Absprache und entsprechend Kostenangebot.
     
  5. Nach erfolgtem Bau sowie der Abnahme erhalten Sie die Rechnung über die erbrachten Leistungen.

Sie erhalten nun jährlich (ca. Mitte Dezember) einen Aufforderung zur Meldung des aktuellen Zählerstandes sowie die Rechnung (ca. Anfang Februar) über die abgenommene Trinkwassermenge.

Verfahrenshinweise und Verfahrensablauf (Änderung)

  1. Sie stellen einen Antrag über dieses Online-Formular in dem wir Ihre Daten für die folgenden Dokumente erfassen. 
    Wir erstellen die notwendigen Dokumente und senden Ihnen diese auf den gewünschten Weg zu.
     
  2. Sie senden uns die unterzeichneten Dokumente per Post zurück oder laden sie über den Link in der E-Mail hoch.
    Sobald alle Dokumente vollständig vorliegen, setzen sich unsere Mitarbeiter für die Bearbeitung (Ortsbegehung, Abstimmung zur Umsetzung, Angebotserstellung) mit Ihnen in Verbindung.
     
  3. Es erfolgt der Bau des Hausanschlusses nach Absprache und entsprechend Kostenangebot.
     
  4. Nach erfolgtem Bau sowie der Abnahme erhalten Sie die Rechnung über die erbrachten Leistungen.

Sie erhalten wie gewohnt jährlich (ca. Mitte Dezember) einen Aufforderung zur Meldung des aktuellen Zählerstandes sowie die Rechnung (ca. Anfang Februar) über die abgenommene Trinkwassermenge.

Zur Zuordnung Ihres Antrags zu Ihrem Vertrag benötigen wir Ihre SOWAG-Kundennummer des betroffenen Anschlusses. Sie finden diese auf Ihrer Trinkwasser-Rechnung.

z.B. Bedarfssteigerung, Nutzungsänderung, Blei o.ä.

Ungefährer Zeitraum, wann wir die Änderung umsetzen sollen.

Verbrauchsstelle

Die Verbrauchsstelle ist der Ort, an den wir das Wasser liefern. Das kann z. B. eine Wohnung, ein Einfamilienhaus oder ein Gewerbeobjekt sein.

Nutzungshinweis: Straßennamen eingeben und passenden Ort auswählen. Die weiteren Ortsdaten werden automatisch ausgefüllt.

Sofern eine Teilung des Flurstücks oder der Flurstücke notwendig ist, hier bitte die alte Flurstücksnummer(n) angeben.

Anhand dieses Wertes wird die Dimension des Hausanschlusses festgelegt. Sie erhalten diesen Wert vom Planer/Architekten bzw. dem Installationsbetrieb.

Eigenversorgungsanlagen sind zum Beispiel Hausbrunnen.

Kundendaten

Die Kundendaten sind die Daten des Anschlussnehmers, also desjenigen, der später die Rechnung empfängt und für uns als Ansprechpartner dient. Dies sollte der Grundstückseigentümer sein.

Die Kontaktaufnahme und Terminvereinbarung erfolgt telefonisch. Bitte achten Sie auf die korrekte Angabe ihrer Telefonnummer. Die Übermittlung von weiteren Formularen kann online (per E-Mail) oder postalisch erfolgen. 

Eine Bestätigung per Mail erhalten sie nur wenn sie E-Mail als bevorzugten Datenaustausch wählen.

Für Änderungen am Trinkwasser-Hausanschlusses wird die Zustimmung des Eigentümers, bei mehreren Eigentümern die Zustimmung aller Eigentümer lt. Grundbuch, benötigt. 
Bei Erbengemeinschaften ist die Zustimmung aller Erben erforderlich, wobei die Bevollmächtigung einer Person grundsätzlich möglich ist. Im Falle einer laufenden Eigentumsübertragung (u.a. im Rahmen Kauf/Verkauf des Grundstücks) sind der Notarvertrag und eine Auflassungsvormerkung vorzulegen.

Die Zustimmungen können parallel zu diesem Antrag / dieser Anfrage eingeholt und übermittelt werden. 

Eigentümer bzw. Teileigentümer

Ist der Antragsteller kein Eigentümer oder Teileigentümer muss hier der verantwortliche Eigentümer oder Teileigentümer eingetragen werden.

Antragsteller

Wenn Sie nicht selbst der Kunde sind, dieses Feld bitte anhaken. (z. B. Architekten, Installateur o. ä.)

Eine Bestätigung per Mail erhalten sie nur wenn sie E-Mail als bevorzugten Datenaustausch wählen.

Einwilligung zur Datenverarbeitung

Datenschutz SOWAG mbH

Ich habe/Wir haben die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen und stimme(n) dieser ausdrücklich zu. Ich bin/Wir sind weiter damit einverstanden, dass personenbezogene Daten, die zur Durchführung der Hausanschlussbearbeitung notwendig sind, an die beteiligten Stellen weitergegeben werden bzw. von dort angefordert werden können.





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