Änderung eines Hausanschlusses

Verbrauchsstelle
Antragsteller
Verbrauchsstelle

z.B. Bedarfssteigerung, Nutzungsänderung o.ä.

Die Verbrauchsstelle ist der Ort, an den wir das Wasser liefern. Das kann z. B. eine Wohnung, ein Einfamilienhaus oder ein Gewerbeobjekt sein.

Antragsteller

Bezeichnung des Geschäftskunden / der Erbengemeinschaft

Für Änderungen am Trinkwasser - Hausanschluss wird die Zustimmung des Eigentümers, bei mehreren Eigentümern die Zustimmung aller Eigentümer lt. Grundbuch, benötigt. 
Bei Erbengemeinschaften ist die Zustimmung aller Erben erforderlich, wobei die Bevollmächtigung einer Person grundsätzlich möglich ist. Im Falle einer laufenden Eigentumsübertragung (u.a. im Rahmen Kauf/Verkauf des Grundstücks) sind der Notarvertrag und eine Auflassungsvormerkung vorzulegen.

Die Zustimmungen können parallel zu diesem Antrag / dieser Anfrage eingeholt und übermittelt werden. 

Die Kontaktaufnahme und Terminvereinbarung erfolgt telefonisch. Bitte achten Sie auf die korrekte Angabe ihrer Telefonnummer. Die Übermittlung von weiteren Formularen kann online (per E-Mail) oder postalisch erfolgen. 

Eine Bestätigung per Mail erhalten sie nur wenn sie E-Mail als bevorzugten Datenaustausch wählen.

Grundstück
Auftrag
Eigentumsnachweis
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