Für Änderungen am Trinkwasser - Hausanschluss wird die Zustimmung des Eigentümers, bei mehreren Eigentümern die Zustimmung aller Eigentümer lt. Grundbuch, benötigt.
Bei Erbengemeinschaften ist die Zustimmung aller Erben erforderlich, wobei die Bevollmächtigung einer Person grundsätzlich möglich ist. Im Falle einer laufenden Eigentumsübertragung (u.a. im Rahmen Kauf/Verkauf des Grundstücks) sind der Notarvertrag und eine Auflassungsvormerkung vorzulegen.
Die Zustimmungen können parallel zu diesem Antrag / dieser Anfrage eingeholt und übermittelt werden.